In den meisten Fällen werden Brustvergrößerungen nicht von der Krankenkasse übernommen, da es sich im Allgemeinen um einen kosmetischen Eingriff handelt. Kosmetische Eingriffe werden in der Regel nicht von der Grundversicherung übernommen, es sei denn, es besteht eine medizinische Notwendigkeit.
In Ausnahmefällen kann eine Brustvergrößerung erstattet werden, wenn dafür ein medizinischer Grund vorliegt. Zum Beispiel, wenn jemand angeborene Defekte hat oder nach einer Mastektomie aufgrund von Brustkrebs eine Brustrekonstruktion benötigt. In solchen Fällen kann die Krankenkasse die Kosten (teilweise) erstatten.
Es ist wichtig, dass Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden und sich gezielt nach deren Richtlinien zur Brustvergrößerung erkundigen. Sie können Ihnen spezifische Informationen zu Gebühren und etwaigen geltenden Anforderungen geben.
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